Mit Covid19 kommt zu den lange bekannten
Krankheitserregern noch einer dazu - im Gegensatz zu vielen anderen
Geschäften war Corona für das Deep Metal eher ein kleines Update in Sachen
Hygiene und Sterilität da wir schon immer auf höchstem hygienischen Niveau
gearbeitet haben.
Mehr Informationen zu
Covid19 finden sich hier: Hygienekonzept
Immer wieder liest man über die
Risiken sich durch ein Piercing eine (möglicherweise gefährliche) Infektion
einzuhandeln. Dieses Risiko besteht grundsätzlich sowohl im Piercingstudio wie
auch in der anschließenden Wundheilphase. Das besondere Risiko beim Piercen
liegt in der möglichen Übertragung von Viruskrankheiten wie HIV (AIDS),
Herpes oder Hepatitis B/C, aber auch Pilze oder Bakterien könnten bei
ungenügender Hygiene beim Piercen übertragen werden. Während der Abheilphase
spielen dagegen eher normale Alltagsbakterien und seltener auch Hautpilze die
wesentliche Rolle bei Infektionen.
Manche Leute denken daher, daß man sich doch besser bei einem Arzt piercen
lassen sollte, denn dort erwartet man ja besonders gute hygienische Bedingungen.
Leider haben einige Skandale in der letzten Zeit gezeigt, daß es mit der Hygiene
in manchen Arztpraxen offensichtlich schlecht bestellt ist und Patienten mit
Hepatitis oder HIV infiziert worden sind. Sogar vor der Mehrfachverwendung von
Einweg-Spritzen/-Kanülen schrecken manche Ärzte nicht zurück obwohl es sich
dabei um Pfennigsartikel handelt. Das verwundert gar nicht so sehr, wenn man
weiß, daß eine Arztpraxis nur bei einem konkretem Verdacht amtlich kontrolliert
wird - unser Piercingstudio dagegen wird regelmäßig vom Gesundheitsamt überprüft
und war stets ohne Mängel.
Einige Beispiele für die Gefahr aus solchen Arztpraxen finden
sich z.B. in den folgenden Links:
Hepatitis-Care.de
ZDF.de-Video
Die Welt Rhein-Sieg-Anzeiger
Ärztezeitung
Süddeutsche Zeitung
Der Spiegel
Beim Piercen (aber auch beim Arzt, z.B. Blutabnahme)
sollte man IMMER auf folgende Dinge achten
um sicher zu sein, daß
alles korrekt gemacht wird:
Vor dem Piercen, Tätowieren oder ähnlichen Tätigkeiten müssen natürlich immer die Hände desinfiziert werden! Dies sollte in Sichtweite des Kunden erfolgen.
Die Technische
Regel Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250), eine Verordnung des
Bundesarbeitsministeriums mit faktischer Gesetzeskraft, schreibt
dazu in Punkt 4.1.2.6:
„Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern,
dürfen an Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe
getragen werden. Derartige Gegenstände können die Wirksamkeit der
Händedesinfektion vermindern.“ Dies gilt natürlich auch für
Ärzte, an deren Händen man im Dienst
leider sehr oft Eheringe und auch Armbanduhren sieht.
Steril verpackte Werkzeuge wie z.B. Zangen, Spritzen, Nadeln, Schmuckstücke werden erst vor meinen Augen aus einer unbeschädigten Einweg-Verpackung auf einer sterilen Unterlage ausgepackt.
Einweg-Handschuhe werden erst vor meinen Augen angezogen und damit wird nichts anderes außer mir und den benötigten Utensilien angefaßt.
Einwegartikel wie z.B. Nadeln oder Skalpellklingen werden nach EINMALIGEM Gebrauch direkt in ein durchstichsicheres Abfallgefäß entsorgt.
Die Rechtsabteilung der Bundesärztekammer hat übrigens am 8. Januar 1998 eindeutig festgelegt, daß Piercing keine ärztliche Tätigkeit ist, und somit auch kein Anspruch auf Leistungen der ärztlichen Haftpflichtversicherung im Schadensfall besteht.
Die Sterilität in meinem Piercingstudio ist mir äußerst wichtig, immerhin wird beim Piercen oder bei einer Bodymodification der Körper verletzt. Deshalb habe ich die Einhaltung der Hygienerichtlinien perfekt organisiert, damit bei Deep Metal keine Krankheiten wie HIV oder Hepatitis übertragen werden können. Zu einer perfekten Hygienekette gehören viele verschiedene Arbeitsschritte die erst durch ihr Zusammenspiel die Sicherheit des Kunden und des Piercers gewährleisten. Außerdem müssen Geräte wie Sterilisator und Ultraschallreiniger einwandfrei funktionieren. mehr...
Nach den Änderungen des SGB V,
aufgrund der Gesundheitsreform im April
2007, sollen die Kosten für die möglicherweise wegen eines Piercings oder einer
Bodymodification entstandenen medizinischen Komplikation nicht mehr von den
gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
mehr...
Daher ist es jetzt noch wichtiger geworden, gründlich nach einem
vertrauenswürdigem Piercer zu suchen. Man ist verpflichtet, sich zu vergewissern,
daß es in dem ausgewählten Studio hygienisch zugeht und einem im Falle von
Komplikationen im Studio - kostenlos - geholfen wird. Wenn man statt dessen nur allgemein auf
irgendeinen Arzt verwiesen wird, der möglicherweise kaum Erfahrung mit der
Behandlung von Piercings
besitzt, aber verpflichtet ist sofort alles der Krankenkasse zu melden, könnte
das (billige) Piercing sehr teuer werden.
mehr...
Aus rechtlicher Sicht ist das Piercen eine Körperverletzung nach § 224 StGB, beim Dehnen eines Piercings käme auch § 223 StGB in Frage, bei einigen Bodymodificationen eventuell sogar §226 StGB. Damit der Piercer sich nun nicht ständig Strafbar macht, gibt es den § 228 StGB nach dem der Kunde in die Körperverletzung einwilligen kann. Das geschieht mit dem Unterschreiben der Einwilligungserklärung.
Bei Minderjährigen
unter 18 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten (also
beide Eltern oder auch ein amtlich bestellter Vormund)
einwilligen und dieses mit ihrer Unterschrift auch bestätigen.
Daher benötigen alle unter 18 ihren Ausweis,
die schriftliche Erlaubnis von
beiden
Erziehungsberechtigten
und deren Ausweise.
Bei Alleinerziehenden wird ein Dokument benötigt,
das die alleinige Erziehungsberechtigung nachweist
(z.B. Scheidungsurteil, Jugendamtsbescheinigung oder ähnliches). Alternativ kann
im Studio eine Eidesstattliche Versicherung
zur Glaubhaftmachung der Alleinigen Erziehungsberechtigung abgegeben werden.
Bei unter 16jährigen muß mindestens ein Elternteil mit ins Studio kommen.
Bei unter 14jährigen müssen beide Eltern mit ins Studio kommen, das Piercen von
unter 14jährigen ist durchaus nicht verboten.
Zuschauen
müssen die Eltern nicht, aber die Unterschrift im Studio leisten.
Auch Erwachsene müssen einen Ausweis zum Piercen mitbringen, damit wir das Alter
kontrollieren können.
unter 14 Jahre |
beide Eltern anwesend, Unterschriften und Ausweise von
allen bzw. Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. Scheidungsurteil oder ähnliches). Alternativ kann im Studio eine Eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung der Alleinigen Erziehungsberechtigung abgegeben werden. |
14 bis 16 Jahre |
ein Elternteil anwesend, Unterschriften und Ausweise
von allen bzw. Nachweis des
alleinigen Sorgerechts (z.B. Scheidungsurteil oder ähnliches). Alternativ kann im Studio eine Eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung der Alleinigen Erziehungsberechtigung abgegeben werden. |
16 bis 18 Jahre |
ohne Eltern, aber die Ausweise und schriftliche
Einwilligung von allen oder Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z.B. Scheidungsurteil oder ähnliches). Alternativ kann im Studio eine Eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung der Alleinigen Erziehungsberechtigung abgegeben werden. |
unter 14 Jahre | nur Ohrpiercings oder Nasenpiercing, in Ausnahmefällen auch andere Piercings |
ab 4 Jahre | nur Ohrpiercings im Ohrläppchen |
unter 18 Jahre | keine Intimpiercings |
unter 18 Jahre | keine Tattoos & Bodymodifications wie z.B.. Brandings, Cuttings, Implantate, Zunge spalten, etc. |
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Checkliste Piercingstudios
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Der Piercer hat einen gültigen Gewerbeschein und kann
diesen auch vorlegen. Dies gilt auch für piercende Ärzte, Homepiercingservice und Piercingstände auf Messen. Ohne Gewerbeschein pierct kein Piercer legal und kontrolliert!!! |
Ja Nein |
Die Oberflächen
im Piercing- und im Sterilisationsbereich sind glatt und gut abwaschbar.
Wie z.B. Fußböden, Wände, Geräte, Einrichtung, etc. |
Ja Nein |
Getrennte Warte-, Piercing-, Sterilisations- und Beratungsräume. | Ja Nein |
Im Piercingstudio herrscht Rauchverbot. | Ja Nein |
Der Piercingraum
ist übersichtlich und ordentlich. Es finden sich hier nur Dinge die zum Piercen notwendig sind. Fotopinwände, Zeitungen, Pflanzen, Tiere, Aschenbecher, alles Private hat hier nichts zu suchen. |
Ja Nein |
Der/die Piercer/in trägt beim Piercen keine offenen langen Haare, lackierte Fingernägel, Fingerringe oder Armbänder, auch ein ungeschützter langer Bart birgt ein hohes Infektionsrisiko. Die Unterarme sind frei und werden mitdesinfiziert. | Ja Nein |
Die verwendeten
Chemikalien zur Desinfektion sind DGHM gelistet.
( Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie ) Dies ist auf den Etiketten vermerkt. |
Ja Nein |
Es werden ausschließlich sterile Einwegnadeln verwendet. | Ja Nein |
Es werden nur puderfreie & sterile Einweghandschuhe benutzt. | Ja Nein |
Wiederverwendbare Instrumente werden nach jedem Gebrauch desinfiziert, gereinigt, verpackt und dann sterilisiert. Bis zum Gebrauch bleiben die Instrumente steril verpackt. Das Sterilisationsdatum ist vermerkt und wird protokolliert. Die Teile werden in geschlossenen Behältnissen staubgeschützt gelagert . |
Ja Nein |
Der/die Piercer/in verwendet keine Betäubungsspritze sondern ein Betäubungsspray, aber KEIN Eisspray. | Ja Nein |
Der/die Piercer/in
klärt ausführlich über mögliche Komplikationen,
Risiken und die notwendige Nachsorge auf, die Beratung ist unverbindlich. |
Ja Nein |
Ich erhalte eine schriftliche Nachsorgeanweisung. Die Nachsorge im Studio ist kostenlos. Ich kann mich im Falle von Komplikationen an mein Studio wenden und muß nicht zu irgendeinem Arzt gehen den ich auch noch selbst bezahlen muß. | Ja Nein |
Minderjährige werden nur mit Einverständnis beider Elternteile gepierct, bis 16 muß mindestens ein Elternteil mitkommen. | Ja Nein |
Ich erhalte kostenloses Desinfektionsmittel zum Pflegen des Piercings. | Ja Nein |
Der Erstschmuck ist ausschließlich
Titan, medizinischer Kunststoff, Implantatstahl, Gold oder
Niobium.
Bei anderen Materialien laß Dich von
Deinem/er Piercer/in beraten. Es sind aktuelle Analysezertifikate für den Erstschmuck vorhanden. |
Ja Nein |
Der Piercingschmuck und die Instrumente sind einzeln Steril verpackt und werden erst vor meinen Augen ausgepackt. |
Ja Nein |
Das Studio verfügt über einen nachweisbar regelmäßig überprüften Dampfdrucksterilisator (Autoklaven) und kann die Prüfbescheinigungen vorzeigen. | Ja Nein |
Der/die Piercer/in beantwortet alle meine Fragen ausführlich und nimmt sich Zeit für mich. | Ja Nein |
Der hygienische Gesamteindruck ist gut. | Ja Nein |
Der/die Piercer/in ist mir symphatisch. |
Ja Nein |
Der/die Piercer/in
ist auch außerhalb der Geschäftszeiten bei Problemen telefonisch erreichbar (Handyhotline). |
Ja Nein |
Alle diese Punkte werden bei Deep Metal selbstverständlich erfüllt... |
SGB
V, § 52 Leistungsbeschränkung
bei Selbstverschulden
"2.) Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht
indizierte Maßnahme wie zum Beispiel eine ästhetische Operation, eine
Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die
Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das
Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen
oder zurückzufordern."
Zur Umsetzung dieses Gesetzes ist dann auch noch die Ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt worden und somit eine Meldepflicht für Piercings und andere Bodymodifikationen eingeführt worden. Dies, obwohl der Arzt möglicherweise gar nicht beurteilen kann, ob die vorliegende Erkrankung denn tatsächlich durch ein Piercing/eine Bodymodification verursacht worden ist. (Kommen Bauchschmerzen etwa automatisch vom Bauchnabelpiercing?!) Da die meisten Erkrankungen vielfältige Ursachen haben können, sollte man auf einer gründlichen Diagnosestellung seitens des Arztes bestehen bevor vorschnell das Piercing als Ursache "erkannt" wird!!! Eine falsche Mitteilung an die Krankenkasse kann nur durch ein Gericht wieder richtiggestellt werden, was auch Kosten verursacht.
SGB V, § 294a Mitteilung
von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden
"1.) Liegen Anhaltspunkte dafür vor, daß eine Krankheit eine
Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung oder deren
Spätfolgen oder die Folge oder Spätfolge eines Arbeitsunfalls, eines
sonstigen Unfalls, einer Körperverletzung, einer Schädigung im Sinne des
Bundesversorgungsgesetzes oder eines Impfschadens im Sinne des
Infektionsschutzgesetzes ist oder liegen Hinweise auf drittverursachte
Gesundheitsschäden vor, sind die Vertragsärzte, ärztlich geleiteten
Einrichtungen und die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, die
erforderlichen Daten, einschließlich der Angaben über Ursachen und den
möglichen Verursacher, den Krankenkassen mitzuteilen.
2.) Für die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen, die nach § 116 des Zehnten Buches auf die
Krankenkassen übergehen, übermitteln die Kassenärztlichen Vereinigungen den
Krankenkassen die erforderlichen Angaben versichertenbezogen."
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Wir lesen immer wieder, daß Piercingschmuck vor dem Einsetzen (und das nicht nur beim Ersteinsatz) gründlich gereinigt und sterilisiert werden muß. Klingt selbstverständlich, ist es aber leider überhaupt nicht. Mangelnde Einsicht in die Gründe ist sicherlich der Hauptgrund. Die Mehrarbeit und vor allem die Mehrkosten lassen manche Piercer und Tätowierer und leider auch einige Ärzte davor zurückschrecken. Dazu kommt: es ist eine Arbeit, die keiner sieht und nach der nur sehr selten jemand fragt.
Zur
Unterscheidung der Begriffe "Steril" und "Desinfiziert":
Steril ist etwas, an dem alle
Mikroorganismen, Viren und Bakterien abgetötet wurden. Desinfiziert
bedeutet hingegen, daß lediglich die krankmachenden Keime abgetötet
oder sogar nur inaktiviert werden. Desinfiziert werden sollten
dementsprechend alle benutzten Instrumente, Ringe aber auch die Hände
des Piercers, die Hautstelle um das Piercing und auch alle Oberflächen
im Studio inklusive des Fußbodens. Instrumente, die mit dem Kunden in
Berührung kommen, müssen vor dem Sterilisieren desinfiziert werden,
damit wirklich alles runter ist und sich niemand beim Hantieren mit
kontaminiertem Werkzeug infiziert oder anschließend andere Dinge
verunreinigt.
Die
Desinfektion ersetzt aber in keinem Fall eine ordentliche
Sterilisation,
welche
vorzugsweise im Autoklaven (Dampfdrucksterilisator) oder im Heißluftsterilisator
durchgeführt wird. Die gelegentlich angebotenen Glasperlen-Sterilisatoren
sind nach den Richtlinien der Gesundheitsämter keine anerkannte
Sterilisationsmethode, da nicht das komplette Instrument behandelt
wird - der Griff ragt ja noch heraus. Ebenso ist eine UV-Box kein
Sterilisator, sondern eine Aufbewahrungsbox für Maniküreinstrumente
in der Fußpflege.
Warum nun das ganze Theater? Piercingschmuck wird zum überwiegenden Teil industriell hergestellt, das heißt auf Drehbänken und anderen Maschinen. Anschließend wird er in einer Poliertrommel mit feinsten Körnern poliert. Dann wird der Schmuck grob gespült und verkauft. Eine Kontrolle auf z.B. messerscharfe Bohrspäne oder fehlerhafte Stücke findet normalerweise nicht statt. Ebenfalls haftet dem Schmuck oft noch gesundheitsschädliches Gewindeschneideöl an, dies gilt auch für "handpolierten" Schmuck - Polierwatte oder Poliermittel sind nichts, was in den Körper eindringen sollte. Sehen kann man diese Anhaftungen übrigens nicht immer.
Im Piercingstudio angekommen, sollte nun der Schmuck - genau wie gebrauchte Instrumente auch - erstmal im Ultraschallreiniger für mindestens 10 Minuten mit Desinfektionslösung vorgereinigt und desinfiziert werden. Anschließend müssen Schmuck und Instrumente mit destilliertem Wasser abgespült werden, damit sich beim Sterilisieren keine Kalkreste in den Schmuck brennen. Nun wird der Schmuck mit Lupe und Pinzette auf Fehler und Späne kontrolliert - natürlich mit Handschuhen, damit keine neuen Verunreinigungen an die Ringe kommen. Auch die gereinigten Instrumente werden noch auf Beschädigungen und übriggebliebene Verunreinigungen kontrolliert, natürlich mit Handschuhen.
Nach der Überprüfung und Überarbeitung werden die Ringe vermessen und in entsprechend beschriftete Sterilisiertütchen gepackt. Auch hierbei müssen Handschuhe getragen werden um eine Rekontamination der zu sterilisierenden Dinge zu verhindern. Nun kann alles sterilisiert werden, und auch nach dem Öffnen des Sterilisators können keine neuen Verunreinigungen an den Schmuck gelangen. Genauso wird mit dem verwendeten Werkzeug für ein Piercing verfahren, wie z.B. Scheren, Zangen, soweit kein vorsterilisiertes Einwegmaterial verwendet wurde.
Eine Menge Arbeit, die der Kunde nicht sieht. Die Vorstellung, daß der Piercer doch ein ultracooles Leben hat, denn er öffnet ja erst um 12 Uhr sein Studio und kann dementsprechend lange ausschlafen, entspricht nicht der Realität. Bevor es losgeht, ist erst einmal eine sorgfältige Vorbereitung notwendig, die oftmals mehrere Stunden dauert.
Gold- und Silberschmuck kann nicht im Autoklaven/Heißluftsterilisator sterilisiert werden und muß nach der Materialprüfung daher ein zweites Mal desinfiziert werden. Dieses Mal allerdings nicht so kurz, sondern der Schmuck soll mehrere Stunden in der Desinfektionslösung liegen, danach mit destilliertem Wasser abgespült und am besten sofort verwendet werden. Silberschmuck ist generell nicht für den Ersteinsatz geeignet, hochwertiges 750er Gold schon und muß dementsprechend behandelt werden. Schmuck, der in ein abgeheiltes Piercing eingesetzt wird, muß nicht unbedingt steril sein, desinfiziert aber schon - am besten direkt vor dem Einsetzen.
Wie wird
richtig sterilisiert?
Die fertig verpackten Sachen werden so in den Steri gelegt, daß die
Luft überall entweichen kann und der Dampf bzw. die Heißluft gut
alles erreichen kann.
Die Sterilverpackungen sollten mit Indikatoren
ausgestattet sein, welche die erfolgte Sterilisation anzeigen - dies
ist jedoch kein Sterilisationstest. Nun wird der Autoklav gestartet und
nach Ablauf der systemspezifischen Zeit das getrocknete und abgekühlte
Sterilgut rausgenommen, kontrolliert und mit Seriennummer und Datum versehen. Je
nach Art der Verpackung und der Lagerung ist es nun zwischen einem Tag
und drei Jahren haltbar. Wenn man eigenen Schmuck abgibt, muß daher
immer mindestens eine Stunde für die Sterilisation des Schmuckes
eingeplant werden.
Und dann noch testen? Ob ein Sterilisator wirklich funktioniert, kann man eigentlich nur erahnen. Die Anzeigen an der Front geben genaugenommen nur Anhaltspunkte, ob z.B. Temperatur und Druck eingehalten werden. Zur Absicherung, ob der Steri wirklich funktioniert, gibt es spezielle Tests, wie z.B. den "Bowie & Dick" - Dampfdurchdringungstest. Eine wirkliche Kontrolle bietet aber nur der sogenannte Sporentest, bei dem besonders widerstandsfähige Bakteriensporen sterilisiert und anschließend im Labor (in der Regel durch ein Hygieneinstitut oder Gesundheitsamt) ausgebrütet werden. Erwachen sie wieder zum Leben, dann funktioniert das Gerät nicht mehr einwandfrei, rührt sich nichts, ist alles gut. Vorgeschrieben ist dieser Sporentest alle 6 Monate. Das Sporentestergebnis wird bescheinigt und sollte aushängen oder vorgezeigt werden können.
In einem gut
geführten Studio oder auch in einer guten Arztpraxis wirst du alle diese Punkte erfüllt finden -
also
frag ruhig mal nach...